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Was bedeutet GFZ und GRZ?
er für die Gartenstadt gültige Bebauungsplan läßt für die Eigenheimbauer einen weiten Spielraum, die eigenen Vorstellungen zu verwirklichen. Wichtige Festsetzungen sind die sog. GRZ (Gundflächenzahl), die je nach Bereich bei 0,2, 0,25, oder 0,3 liegt und die GFZ (Geschoßflächenzahl) die zwischen 0,3 und 0,6 festgelegt ist. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse ist zwei.
Eine GRZ von 0,3 bedeutet, daß bis zu 30% der Grundstücksfläche bebaut werden können. Die Geschossflächenzahl (GFZ) legt die Höchstgrenze der Wohnfläche im Verhältnis zur Grundstücksgröße fest. Am Beispiel des Grundstückes Nummer 116 mit 625 m², GRZ 0,3 und GFZ 0,4 bedeutet dies: Hier können Sie ein Haus mit bis zu 187,5 m² Grundfläche und maximal 250 m² Wohnfläche errichten. Die GFZ und die GRZ ist in den Grundstücksübersichten gekennzeichnet und gilt in der Regel für den jeweiligen Bereich.
Auch was die architektonische Gestaltung betrifft, so hat der Bauherr fast keine Beschränkung bei der Verwirklichung seiner Ideen. Ob Bungalow oder Doppelhaus, ob Flach- oder Walmdach, der Bebauungsplan lädt zu individueller Gestaltung ein. Die Grundstücke passen sich in ihrem Zuschnitt und ihrer Größe dem großzügigen Bebauungsplan an.
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Checkliste Immobilienfinanzierung:
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1. |
Finanziellen Rahmen abstecken |
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- Gesamtkosten (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten) |
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- Eigenkapital (Konten, Spareinlagen, Wertpapierdepots) |
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- Fremdkosten (Kredite, staatliche Förderung) |
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- Finanzierungsbedarf (Gesamtkosten minus Eigenmittel) |
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2. |
Sich frühzeitig beraten lassen |
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- monatliche Belastung festlegen |
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- Finanzierungsmodelle vergleichen |
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- Staatliche Förderungen (Kinder-, Ökozulage) |
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- Rücklagen (für Möbel, Ausstattung, Reisen) |
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- Kaufobjekt prüfen |
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- Versicherungen (Gebäude und Bauherr) |
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3. |
Individuellen Finanzierungsplan aufstellen |
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- Darlehensentscheidung treffen (Hypothekendarlehen, Bankdarlehen, Bausparvertrag) |
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- Konditionen vergleichen (Richtwert: effektiver Jahreszins) |
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- Bereitstellungszinsen prüfen |
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- Lauf- und Zinsbindung beachten |
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- Tilgungsplan anfordern |
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4. |
Kaufnebenkosten nicht vergessen |
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- Gebühr für Notar und Grundbucheintrag |
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- Maklerprovision (entfällt bei den Grundstücken im Wohnpark Grüneberg) |
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- Grunderwerbssteuer |
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- Fahrtkosten, Anzeigen, Gutachten |
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